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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen
(Stand: 15.07.2019)
Präambel
Gleitzeit GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) führt Rundfahrten auf dem SEGWAY-PT durch, veranstaltet Events und Promotion-Aktionen und verkauft Gutscheine für diese Aktivitäten.
1: Fahrten mit elektrobetrieben Fahrzeugen des Veranstalters
1.1 Teilnahmebedingungen
Kunden, die an Veranstaltungen mit dem SEGWAY-PT oder anderen Fahrzeugen des Veranstalters teilnehmen, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Mitfahrt erlauben und den Anweisungen der Instruktors (Tourguide) ist Folge zu leisten. Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit dem Veranstalter besprochen werden.
Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:
a) Gesetzliche Regelungen
Mit Inkrafttreten der eKFV am 15.07.2019 muß der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen SEGWAY-PT des Veranstalters auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland zu benutzen. Die Teilnehmer müssen daher einen Personalausweis auf der Fahrt mit sich führen und diesen bei Fahrtantritt vorlegen. Während der Fahrten gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer ist für die Folgen etwaiger von ihm begangener Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Er ist verpflichtet, den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen ihn im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs erheben.
b) Technische und gesundheitliche Voraussetzungen
Alle Teilnehmer müssen am Straßenverkehr teilnehmen können (Seh- und Hörfähigkeit) und müssen in der Lage sein, ohne Probleme über einen längeren Zeitraum ohne fremde Hilfe stehen und Stufen steigen zu können. Teilnehmer, die an chronischen oder schweren Krankheiten leiden (z. B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Rücken oder Knieprobleme, Diabetes, Parkinson und Multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium) müssen sich vor Tourbeginn mit den Tourguides wegen möglicher Risiken und einem damit verbundenen eventuellen Tourausschluss absprechen. Schwangeren wird von der Teilnahme ausdrücklich abgeraten. Aus technischen Gründen muss das Körpergewicht der Fahrgäste mindestens 45 kg betragen und darf 118 kg nicht überschreiten.
Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch das Tragen eines Helms. Es können eigene Fahrradhelme getragen werden, oder werden allen Teilnehmern vom Veranstalter zum Preis von 1,50 € zur Verfügung gestellt.
c) Regelungen vor und während der Fahrt
Fußgänger und Fahrradfahrer haben uneingeschränkt Vorrang vor den SEGWAY-PTs des Veranstalters. Den Anweisungen des Standpersonals und der Tourguides ist stets Folge zu leisten. Der Veranstalter hat zu jedem Zeitpunkt die unanfechtbare Entscheidungsgewalt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, die durch gefährliche Fahrweise oder besondere Ungeschicklichkeit auffallen, die die Sicherheits-Anweisungen der Tourguides nicht beachten oder sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte, sowie Sachen in jeglicher Art gefährden. Teilnehmer, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen nicht an einer Tour teilnehmen. Der Genuss von Alkohol ist während der gesamten Veranstaltung (auch bei eventuellen Zwischenstopps o.ä.) untersagt. Ebenso herrscht striktes Rauchverbot während der gesamten Veranstaltung (bis auf Pausen). Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräten während der Fahrt ist untersagt. Das Überholen anderer Tour-Teilnehmer oder das Ausscheren / Verlassen der Gruppe ist ebenso untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Tourausschluss führen. Im Falle eines Tour-Ausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tour-Preises. Die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf SEGWAY-PT-Fahren vorhanden sind. Eine Mitfahrt ohne Einweisung ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil (siehe hierzu auch Punkt 1.8). Hunde und andere Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden.
1.2 Wetterbedingungen
Die Touren und Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter statt. Lediglich aufgrund starken, andauernden Regens, Gewitter, Sturm, Eis, Schnee oder zu niedriger Temperatur finden die Rundfahrten nicht statt. Bei schlechter Witterung oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tour-Leitung aus Sicherheitsgründen selbständig über einen alternativen Tourverlauf, der eventuell kürzer sein kann als im Tour-Programm beschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tour-Preises, auch teilweise, besteht hierdurch jedoch nicht.
1.3 Ausrüstung
Wir empfehlen folgende Ausrüstung für die Tour: Bequeme Schuhe (keine hohen Absätze), lange Hose, wind- und wetterfeste Jacke, Sonnenbrille und Sonnenschutz. Bei Kälte: zusätzlicher Pullover, Skiunterwäsche, Mütze, Handschuhe und Schal. Alle persönlichen Dinge, die der Teilnehmer mitbringt, muss er auch auf die Tour mitnehmen können. Zusätzliches Gepäck sollte in einen eignen kleinen Rucksack passen, den der Teilnehmer bequem während der Tour tragen kann und der keine Einschränkung für das Fahren bedeutet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum.
1.4 Reservierung, Buchung, Nichterscheinen
Eine Reservierung kann beim Veranstalter telefonisch, per Fax oder E-Mail und im Internet unter erfolgen. Die Teilnahme an den Touren ist nur nach rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der Tour-Gebühr vor Fahrtantritt möglich. Die Tour-Gebühr muss innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung bezahlt werden. Buchungen, die 10 Tage oder weniger vor der Tour erfolgen, sind sofort zu bezahlen. Erst mit der Bezahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Wurde die Tour nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, so erlischt das Recht auf Teilnahme an der Tour. Für den Zahlungszeitpunkt ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters maßgeblich oder der Zeitpunkt der Barzahlung unmittelbar vor Antritt der Tour. Die gebuchte Tour ist nur gültig zu der auf der Reservierungsbestätigung angegebenen oder anders schriftlich vereinbarten Startzeit, Starttag und Startort. Der Teilnehmer muss pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Startort erscheinen. Teilnehmer die zu spät erscheinen, können von der Tour ausgeschlossen werden. Der Tour-Preis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
1.5 Gutscheine / Geschenkgutscheine
Gutscheine können beim Veranstalter per Telefon oder E-Mail erworben werden. Dabei ist genau zu definieren: Name des / der Teilnehmer (je Teilnehmer ein Gutschein) welche Tour / Thementour und die Dauer. Die Gutscheine erhalten Ihre Gültigkeit erst nach vollständiger Bezahlung für eine Dauer von drei Jahren beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres (§ 195 BGB) und sind übertragbar. Bei Rückgabe eines Gutscheins innerhalb der Verjährungsfrist ohne Inanspruchnahme der gebuchten Leistung wird der Wert des jeweiligen Gutscheins abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zurück erstattet. In der weiteren Vorgehensweise der Tour-Buchung, Teilnahme und ggf. Rücktritt, Umbuchung oder Abbruch gelten die Punkte 1 - 7 dieser AGB in vollem Umfang.
1.6 Rücktritt, Umbuchung
a) Rücktritt
Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist bei Gleitzeit GmbH grundsätzlich schriftlich bis 192 Stunden (8 volle Tage zu je 24 Stunden) vor Tour-Beginn möglich. Für exklusive Touren und geschlossene Gesellschaften ist der Rücktritt bis 14 Tage vor Tour-Beginn möglich. Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten gesonderte Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. In allen anderen Fällen gelten die unter Punkt 2.3 (bei: Veranstaltungen und Events) genannten Stornierungsfristen und -gebühren. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann vom Veranstalter ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die sonst ersparten Aufwendungen und sonst mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen pauschaliert. Für die Rückerstattung des Tour-Preises übermittelt der Kunde dem Veranstalter rechtzeitig die entsprechenden Kontodaten. Wünscht der Kunde eine Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland, so trägt der Kunde alle Gebühren und Auslagen, die dafür entstehen.
b) Umbuchung
Umbuchungen können ohne Storno- oder Umbuchungsgebühren ebenfalls bis 72 Stunden vor Tour-Beginn vorgenommen werden und bei exklusiven/geschlossenen Touren bis 7 Tage vor Tour-Beginn. Bei individuellen Touren, Events und anderen Veranstaltungen gelten die unter Punkt 2.3 genannten oder die individuell vereinbarten Storno- und Umbuchungsgebühren. Umbuchungen können nur bei entsprechender Verfügbarkeit durchgeführt werden. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Umbuchung besteht jedoch nicht.
1.7 Tour-Absage, -Abbruch oder -Verkürzung
Die Tour kann vom Veranstalter aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und schlechten Wetters abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden.
Jeder Teilnehmer sollte bei Buchung eine Mobiltelefonnummer angeben, unter der er in den Stunden vor Tour-Beginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, so erhält der Teilnehmer seinen Tour-Preis in voller Höhe zurück. Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Teilnehmer rechtzeitig vor der Tour oder dem Eventbeginn beim Veranstalter anfragen, ob die Tour / das Event stattfindet. Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer wahlweise einen anderen Tourtermin, einen Gutschein oder den Fahrpreis (bei Gutschein-Einlösern: den Gutschein) zurück. Er hat darüber hinaus keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Im Fall des Abbruchs oder der Tour-Verkürzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder einen Ersatzfahrschein. Es besteht kein Anspruch auf die Tourdurchführung. Der Veranstalter hat das Recht, nach der ca. 20-minütigen Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer den halben Tourpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tour-Teilnehmer, bei Nichtbeachtung der Personalanweisungen oder durch andere Umstände abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmer auf Rückgewährung des Tour-Preises oder weiterer Schadenersatzleistungen.
Wird vor oder während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur notwendig, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden und / oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet der Veranstalter dem betroffenen Fahrgast den bezahlten Tourpreis zurück. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer.
Die Tour kann einen anderen Streckenverlauf einnehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Die Tourlänge kann daher variieren. Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
1.8 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an den Touren der Gleitzeit GmbH erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch den Veranstalter (z. B. für verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sonstige Schäden, Verletzungen oder Tod) ist ausgeschlossen. Vor Fahrtantritt muss daher jeder Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben, auf dem er den Haftungsverzicht uneingeschränkt anerkennt. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
• den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Firmen, Vereine und Organisationen, deren Helfer und / oder Instrukteure,
• die Grundstückseigentümer (Privatpersonen, Firmen oder Liegenschaften), alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter und sonstige beauftragte Personen und Firmen,
• Behörden und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Stellen.
Ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines durch den Teilnehmer verursachten Unfalls oder sonstigen Schadenereignisses die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie selbst während der Veranstaltung verursachen oder verschulden, z.B. an Personen, Privateigentum (parkende Fahrzeuge, Zäune, etc.), öffentlichem Eigentum (Verkehrszeichen, Poller / Leitplanken, Flurschäden, etc.), bei anderen Teilnehmern bzw. an deren bzw. den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fahrzeugen direkt mit dem / den Geschädigten abzurechnen sofern diese nicht über die Haftpflichtversicherung des Veranstalters abgesichert sind. Alle Teilnehmer haben mit den SEGWAY-PTs und anderen Geräten sorgfältig umzugehen und haften für Schäden, die sie an den Fahrzeugen verursachen sowie ggf. daraus entstehende Ausfallzeiten und Umsatzausfälle.
Unter Schäden an den Fahrzeugen verstehen sich z. B.:
• die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
• bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
• Bergungs- und Rückführungskosten
• Gutachterkosten
• Wertminderung (technisch & merkantil)
• dem Veranstalter entstehender Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
• sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
• etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen
Die Teilnehmer / Unterzeichner bestätigen vor Beginn der Veranstaltung, auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Strecke hingewiesen worden zu sein. Die Teilnehmer bescheinigen, dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich und sicher an der Tour teilzunehmen.
Mit Unterzeichnung des Haftungsausschluss erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche sowohl aus vertraglicher, als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt alternativ eine Veranstalter-Bescheinigung, in der der Unterzeichner (= Kunde des Veranstalters) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den Haftungsverzicht von Gleitzeit GmbH für die Durchführung von Touren gelesen haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich bei Gleitzeit GmbH dafür, dass jeder Teilnehmer im Besitz eines Führerscheins ist und diesen mit sich führt. Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber dem Veranstalter.
2. Veranstaltungen und Events
Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1 gemachten Angaben, wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart wurde.
2.1 Teilnahmebedingungen
Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Führerscheinpflicht) abweichen. Hier kann der Gelände-eigentümer dem Veranstalter andere Vorgaben für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden Vorgaben. Eine Haftung des Veranstalters (hier Gleitzeit GmbH) für die Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ist ausgeschlossen.
2.2 Bedienung von SEGWAY-PTs und anderen Fahrzeugen von Gleitzeit GmbH mit eigenem Personal
Werden SEGWAY-PTs oder andere Fahrzeuge des Veranstalters (hier Gleitzeit GmbH) nicht vom Personal des Veranstalters, sondern vom Kunden bedient, so haben der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen und technischen Regelungen wie unter Punkt 1 genannt, eingehalten werden. Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften dabei vollumfänglich für alle Schäden. Eine Haftung des Veranstalters (hier Gleitzeit GmbH) ist ausgeschlossen.
3. Stornierungsfristen und -gebühren
Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die unten aufgeführten Stornierungsfristen und -gebühren.
10% der Gesamtsumme bis 1 Monat vor Eventbeginn
50% der Gesamtsumme bis 14 Tage vor Eventbeginn
75% der Gesamtsumme bis 7 Tage vor Eventbeginn
100% der Gesamtsumme ab 7 Tagen vor Eventbeginn
In allen anderen Fällen gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:
25% der Gesamtsumme weniger als 3 Tage vor Tour-Beginn
50% der Gesamtsumme weniger als 2 Tage vor Tour-Beginn
100% der Gesamtsumme weniger als 1 Tag vor Tour-Beginn
4. Sonstiges
Vom Veranstalter während der Veranstaltung gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter für alle Arten der Verwendung, insbesondere Eigenwerbung (z. B. im Internet), veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars / Haftungsausschlusses erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
5. Produktverkauf
Beim Verkauf von Produkten und Merchandise-Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Privatkunden erhalten zwei Jahre Gewährleistung, gewerbliche Kunden erhalten ein Jahr Gewährleistung. Beim Verkauf von Gebrauchtgeräten werden sechs Monate Gewährleistung gegeben. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Beim Kauf erhält jeder Kunde eine kostenlose, umfangreiche Einweisung. Verzichtet der Kunde auf die Einweisung, haftet Gleitzeit GmbH nicht für fehlerhafte Bedienung durch den Kunden und ggf. entstehende Schäden. Bei unsachgemäßer oder fahrlässiger Bedienung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Beim Verkauf an gewerbliche Kunden wird eine Händlerhaftung ausgeschlossen. Es gilt die Haftung des jeweiligen Herstellers der Ware.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort der Tour oder des Events. Gerichtsstand ist Köln. Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am ehesten entspricht.
Gleitzeit GmbH
Ursula H. Heinen und Thorsten Sobanek
Siegburger Str. 111-113
50679 Köln
www.GleitzeitGmbH.de
info@gleitzeitgmbh.de
Tel: 0221/9893344
Mobil: 0171/9373559
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